Ihre Kosten
Wir erheben keine Mitgliedsgebühren oder Jahresbeiträge.
Sie bezahlen keine Auslagen und Inkassogebühren im Erfolgsfall. Der Schuldner hat im Rahmen des vor- und nachgerichtlichen Inkassos sowie im gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren die Kosten als Verzugsschaden zu bezahlen.
Ist ein Forderungseinzug derzeit nicht möglich, wird die Angelegenheit vorläufig abgeschlossen. Wir berechnen Ihnen in diesem Fall eine vorab vereinbarte Verwaltungspauschale.
Verauslagte Kosten (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten u.ä.) werden wir an Sie in der tatsächlich entstandenen Höhe weiterberechnen.
Sonstige Dienstleistungen im Rahmen des Forderungsmanagements nach Vereinbarung.